US-Doppelbesteuerung mit dem W-8BEN Formular verhindern
Das Handeln von Aktien am US-Markt bietet einige Vorteile, ist aber auch mit anfänglichen bürokratischen Herausforderungen verbunden. So bittet dich jeder US-Amerikanische Broker bei der Anmeldung durch die Ausfüllung des W-8BEN Formulars Informationen zur Steueransässigkeit anzugeben. Fehlerhafte Angaben führen dazu, dass 30% Steuern in den US-Staaten fällig werden, sowie zusätzlich 25% Kapitelertragssteuern in Deutschland. Um dies zu verhindern muss auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland verwiesen werden.
Angaben dazu müssen im W-8BEN Formular gemacht werden.
PART I Identification of Beneficial Owner
Für Punkt 1 bis 3 müssen lediglich die üblichen persönlichen Angaben gemacht werden. Punkt 5 (SSN oder ITIN) muss glückerweise nicht angegeben werden. Für den Punkt 6 (Tax identifying number) muss die deutsche Steuer ID angegeben werden. Punkt 7 (Reference Number) kann leer bleiben. Der letzte Punkt 8 erklärt sich sicherlich von selbst. Komplizierter wird es beim PART II des W-8BEN Formulars.
PART II Claim of Tax Treaty Benefits
„Claim of Tax Treaty Benefits“ spielt auf das Doppelbesteuerungsabkommen an. Deutschland hat glücklicherweise ein solches Abkommen mit den USA geschlossen.
In Punkt 9 trägst du also „Germany“ ein. Für den Punkt 10 wird nach dem Paragraphen gefragt, auf welchen die steuerlichen Vorteile angewendet werden sollen. Dies ist in den „convention between the united states of america and the federal republic of germany“ ersichtlich. Artikel 11 (Interest) beschreibt die bei Aktien entstehenden Gewinne.
Die erste Zeile für Punkt 10 muss also mit „11“ ausgefüllt werden. Die zweite Zeile fragt nach der eigentlichen Steuerrate. Hier muss „25%“ ausgefüllt werden. Die dritte Zeile muss mit „Interest (Article 11) ausgefüllt werden. Am Ende muss noch erklärt werden, warum du die Bedingungen des Abkommens erfüllst. Dazu reicht folgende Aussage: „Beneficial Owner is a resident of Germany, meeting the terms of the treaty under Article 4 (Residence)“.
PART III Certification
Dieser Abschnitt ist nur zur Kenntnisnahme. Abschließend muss das Formular noch unterschrieben werden.
Nachfolgend findest du ein ausgefülltes W-8BEN Formalur.
Sehr gut zusammengefasst! Damit hast du mir wirklich super weitergeholfen!
Danke! Eine Frage jedoch: Warum sollen denn Aktionäre in Zeile 10 nur „Interest“ angeben, also Zinsen? Was ist denn mit „Dividends“, „Royalties“, „Other Income“, „Capital“ etc… Zumindest die erstgenannten Dividenden dürften doch auch relevant sein, oder?
Gerne! Zu deiner Frage: Der Fokus der Ausfüllanleitung liegt eher auf dem Day Trading. Daher werden in meinen spezifischem Anwendungsfall nie Dividenden entstehen. Um eine vollständige Doppelbesteuerung auch bei Dividenden auszuschließen macht es Sinn auch „Dividends“ anzugeben. Gerne erweitere ich diesen Beitrag noch um diesen Punkt. Vielen Dank für das Feedback.
Braucht man wirklich keine ITIN vorher? Also kein W-7?
Ich hab ein Spiel entwickelt, will es auf Steam veröffentlichen, da gibt es auch 30 Prrozent Quellensteuer. Also, muss ich nicht erste mal ne ITIN beantragen durch W-7 und dann W-8BEN?
Bitte helft mir. Ich bin so ratlos und verstehe nicht ganz, was ich machen muss.